Dorfentwicklung

Im Jahr 2007 hat die Ortsgemeinde Feusdorf ein Dorferneuerungskonzept aufgestellt. Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen, und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.

Hierzu gewährt das Land Zuwendungen, von denen unsere Gemeinde und einige Eigenheimbesitzer profitiert haben 

 

 

Zielsetzung 

Durch die Dorferneuerung sollen eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung und Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht sind ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, wie z.B.

  • Die Schaffung und Sicherung wohnstättennaher wohnungsnaher Arbeitsplätze.
  • Die Sicherung und Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
  • Die Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
  • Die Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
  • Die Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
  • Die Wiederherstellung oder der Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
  • Die Förderung der Einsatzbereitschaft und der Eigeninitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
  • Die Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.

Auswirkungen

Seit 1991 hat das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Dorferneuerung über 511 Millionen Euro an Fördermitteln in den ländlichen Raum investiert. Über 28.555 private und über 4.554 öffentliche Maßnahmen wurden unterstützt.


Verfahren

Zuständig für die Bewilligung der Zuwendung für kommunale Vorhaben ist das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland.Pfalz. Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. 

  1. Juni 2020/MP